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Direktversicherung
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wird für die Generation, die jetzt arbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und somit die Renten der jetzigen Rentner bezahlt, das was sie einmal an gesetzlicher Altersrente erhalten, nicht mehr dazu ausreicht, um ihren Lebensstandard zu sichern.
Die sich bereits schon jetzt abzeichnende Entwicklung macht es unerlässlich für diese Generation schon heute privat für ihren Lebensabend vorzusorgen – auf privater Basis.
Eine Vielzahl der Arbeitnehmer werden jedoch auch von seitens ihres Arbeitgebers im Bezug auf die private Altersvorsorge gefördert, und zwar dahin gehend, dass eine betriebliche Altersvorsorge installiert wird, wozu die Arbeitgeber seit 01.01.2002 im Übrigen per Gesetz verpflichtet sind. Daran beteiligen müssen sich die Arbeitgeber hingegen daran nicht, sie müssen diese nur im Unternehmen installieren.
Und zwar gibt es hierfür insgesamt fünf Durchführungswege. Ein dieser ist die so genannte Direktversicherung. Die Beitragszahlung in die Direktversicherung wird dabei in der Regel aus Anteilen des Gehaltes bestritten. Die Direktversicherungen unterliegen, wie auch die Pensionskassen, der staatlichen Versicherungsaufsicht, wie auch der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
Bei der Direktversicherung ist dabei am wichtigsten die Sicherheit einer beständigen Rendite. Es gibt daher auch so genannte fondsgebundene Direktversicherung. Mit ihnen werden höhere Aktienquoten erreicht, wie bei der klassischen Direktversicherung, wobei hier nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werde dürfen.
Eine Direktversicherung eignet sich dabei in jedem Unternehmen, wobei sich die Direktversicherung insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe eigne, und zwar auch für welche, die stark konjunkturabhängig sind, denn der Arbeitgeber hat bei einer Direktversicherung nur einen geringen Verwaltungsaufwand hat und kein finanzielles Risiko.
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